Haushalt und Finanzen
50-30-20-Regel: So teilen Sie Ihr Gehalt auf (mit Rechner)
Die 50-30-20-Regel einfach erklärt: So teilen Sie Ihr Nettogehalt auf Fixkosten, Wünsche und Sparen auf. Mit Rechner, Beispielen und Plan B für hohe Mieten.
Von Saif QureshiVeröffentlicht 9 Min. Lesezeit
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Die 50-30-20-Regel teilt Ihr Nettoeinkommen in drei Töpfe: 50 Prozent für Fixkosten und Grundbedarf wie Miete, Strom, Versicherungen und Lebensmittel, 30 Prozent für persönliche Wünsche und 20 Prozent zum Sparen. Bei 2.500 Euro netto sind das 1.250 Euro, 750 Euro und 500 Euro im Monat.
Die Faustregel stammt aus den USA, aus dem Buch „All Your Worth“ von Elizabeth Warren und Amelia Warren Tyagi (2005). In Deutschland empfehlen sie inzwischen auch die Sparkassen als Einstieg in die Budgetplanung. Ein Gesetz ist sie nicht. Wer in einer Großstadt zur Miete wohnt, merkt schnell, dass 50 Prozent für Fixkosten knapp werden. Deshalb finden Sie hier einen Rechner, Beispielrechnungen und die Varianten, die dann besser passen.
Geben Sie Ihr monatliches Nettogehalt ein. Wenn Sie Ihre Fixkosten kennen, sehen Sie sofort, ob die Regel für Sie aufgeht.
Warmmiete oder Kreditrate, Strom, Internet und Handy, Versicherungen, Lebensmittel, Mobilität.
Ihre Aufteilung pro Monat
- Fixkosten und Grundbedarf, 50 %Wohnen, Energie, Versicherungen, Lebensmittel, Mobilität
- 1.250 €
- Wünsche, 30 %Restaurant, Streaming, Hobbys, Urlaub, Kleidung
- 750 €
- Sparen und Schulden tilgen, 20 %Notgroschen, Altersvorsorge, Sondertilgungen
- 500 €
Für Wünsche bleiben damit rund 25 € pro Tag, bei 30 Tagen im Monat.
Der Rechner läuft nur in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden weder gesendet noch gespeichert.
Was gehört in welchen Topf?
| Topf | Anteil | Typische Posten | Grenzfälle |
|---|---|---|---|
| Fixkosten und Grundbedarf | 50 % | Warmmiete oder Kreditrate, Strom, Internet und Handy, Versicherungen, Lebensmittel, Deutschlandticket oder Auto, Kinderbetreuung | Ein Handyvertrag ist Grundbedarf, das neueste Smartphone nicht. |
| Wünsche | 30 % | Restaurant und Lieferdienst, Streaming und Abos, Hobbys, Fitnessstudio, Kleidung über das Nötige hinaus, Urlaub, Geschenke | Der Wocheneinkauf ist Grundbedarf, das Feinkostregal eher ein Wunsch. |
| Sparen und Schulden tilgen | 20 % | Notgroschen, Altersvorsorge, Sparplan, Rücklagen für Auto oder Urlaub, Sondertilgungen | Was der Arbeitgeber schon für die betriebliche Altersvorsorge einbehält, ist bereits gespart. |
Eine einfache Probe für Fixkosten: Müssten Sie den Betrag auch dann zahlen, wenn nächsten Monat kein Gehalt käme? Miete ja, Streamingdienst nein. Über ein paar Posten lässt sich immer streiten. Entscheiden Sie einmal und bleiben Sie dabei, sonst vergleichen Sie jeden Monat Äpfel mit Birnen.
Beispielrechnungen: So viel bleibt für Fixkosten, Wünsche und Sparen
| Netto pro Monat | Fixkosten 50 % | Wünsche 30 % | Sparen 20 % | Wünsche pro Tag |
|---|---|---|---|---|
| 1.800 € | 900 € | 540 € | 360 € | rund 18 € |
| 2.000 € | 1.000 € | 600 € | 400 € | rund 20 € |
| 2.500 € | 1.250 € | 750 € | 500 € | rund 25 € |
| 3.200 € | 1.600 € | 960 € | 640 € | rund 32 € |
| 5.000 CHF (Schweiz) | 2.500 CHF | 1.500 CHF | 1.000 CHF | rund 50 CHF |
Die Spalte „pro Tag“ ist der Wünsche-Topf geteilt durch 30. Mit dieser Zahl im Kopf entscheiden Sie im Alltag schneller: Liegt Ihr Wunschbudget bei 25 Euro am Tag und das Mittagessen hat 14 Euro gekostet, wissen Sie, was heute noch drin ist.
In vier Wochen zur eigenen Aufteilung
- Nettogehalt klären. Maßgeblich ist, was tatsächlich auf dem Konto landet. Weihnachts- oder Urlaubsgeld planen Sie nicht in den Monat ein, sondern verwenden es gezielt, zum Beispiel für den Notgroschen.
- Fixkosten aus den Kontoauszügen holen. Miete, Strom, Versicherungen, Verträge und Kreditraten stehen dort mit festen Beträgen. Für Lebensmittel und Mobilität nehmen Sie den Durchschnitt der letzten drei Monate.
- Einen Monat lang Haushaltsbuch führen. Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt ein Haushaltsbuch als ersten Schritt zum Überblick, auf Papier oder per App. Notieren Sie auch Kleinbeträge wie Bäcker, Coffee to go und App-Käufe, denn genau die fehlen später in der Rechnung.
- Am Zahltag zuerst sparen. Ein Dauerauftrag direkt nach Gehaltseingang auf ein Tagesgeld- oder Sparkonto sorgt dafür, dass die 20 Prozent nicht davon abhängen, was am Monatsende übrig ist.
- Verträge und Abos prüfen. Auch dazu rät die Verbraucherzentrale: Streamingdienste, Fitnessstudio und Mitgliedschaften laufen oft weiter, ohne dass jemand nachrechnet.
- Nach einem Monat nachjustieren. Lagen die Fixkosten über 50 Prozent, passen Sie die Aufteilung an, statt die Regel ganz zu verwerfen.
Wenn die Miete mehr als die Hälfte frisst: 60-20-20 und 70-20-10
In Ballungsräumen geben viele Haushalte mehr als die Hälfte ihres Einkommens allein fürs Wohnen aus, darauf weist auch Sparkasse.de hin. Dann bringt es nichts, sich an 50 Prozent zu klammern. Verschieben Sie lieber die Gewichte:
| Variante | Fixkosten / Wünsche / Sparen | Passt, wenn |
|---|---|---|
| 50-30-20 | 50 / 30 / 20 | die Fixkosten in die Hälfte des Nettogehalts passen |
| 60-20-20 | 60 / 20 / 20 | die Miete hoch ist, Sie aber trotzdem ein Fünftel sparen wollen |
| 70-20-10 | 70 / 20 / 10 | die Fixkosten hoch sind und Sie mit dem Sparen gerade erst anfangen |
| 80-20 | 80 / 20 | Sie nicht in Töpfen denken möchten: 20 Prozent am Zahltag sparen, den Rest frei ausgeben |
Bei kleinem Einkommen sind 20 Prozent oft schlicht nicht drin, und das sagt nichts über Ihre Disziplin aus. Fangen Sie mit 5 oder 10 Prozent an und erhöhen Sie, sobald ein Kredit ausläuft oder das Gehalt steigt. Wichtig ist, dass jeder Euro vor Monatsbeginn eine Aufgabe hat und das Sparen nicht der Rest ist.
Erst der Notgroschen, dann alles andere
Solange kein Notgroschen da ist, gehört der Spar-Topf zuerst ihm. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt als guten Richtwert drei bis vier Netto-Monatsgehälter, zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto. Bei 2.500 Euro netto sind das 7.500 bis 10.000 Euro. Mit 500 Euro im Monat dauert das 15 bis 20 Monate. Das ist normal und kein Grund, die Regel aufzugeben.
Für Selbstständige: mit dem vorsichtigen Monat rechnen
Freelancer und Selbstständige haben kein festes Nettogehalt. Die Regel funktioniert trotzdem, wenn Sie zwei Dinge trennen. Erstens: Rechnen Sie mit einem vorsichtigen Monat, etwa dem schwächsten der letzten zwölf, und legen Sie die Steuern vorher beiseite. Zweitens: Betriebsausgaben gehören nicht in die 50-30-20-Aufteilung. Die Regel beginnt erst bei dem Betrag, den Sie sich selbst auszahlen. Wie Sie einen tragfähigen Stundensatz ermitteln und was als Betriebsausgabe zählt, steht in den Artikeln, die unten verlinkt sind.
So setzen Sie die Regel mit QuickBilling um
QuickBilling ist als Rechnungsprogramm gestartet. Inzwischen gibt es einen privaten Bereich für Ihr eigenes Geld, und der fragt nie nach Ihrem Bankzugang: Sie tragen Ausgaben selbst ein oder bitten den Assistenten darum.
- Einen privaten Bereich anlegen. Den Modus wählen Sie bei der Registrierung, später lässt er sich in den Einstellungen ändern.
- Gehalt auf der Seite Einnahmen erfassen, in der Währung, in der Sie bezahlt werden. QuickBilling kennt 41 Währungen und rechnet in die Hauptwährung des Bereichs um.
- Ausgaben mit „Ausgabe erfassen“ eintragen, am besten sofort. Im privaten Bereich zählen sie direkt, ohne Freigabe, und landen in einer Kategorie.
- Monatsbudgets für die Kategorien anlegen, die Sie im Blick behalten wollen, etwa Lebensmittel oder Essen gehen.
- Auf der Startseite sehen Sie, was Sie diesen Monat ausgegeben und eingenommen haben, was übrig ist, was davon pro Tag bis Monatsende bleibt und wie sich die Ausgaben auf die Kategorien verteilen.
Zwei ehrliche Einschränkungen. QuickBilling ordnet Kategorien nicht automatisch den Töpfen Fixkosten und Wünsche zu, das entscheiden Sie. Und der Wert pro Tag bezieht sich auf alles, was in diesem Monat übrig ist, nicht nur auf die 30 Prozent. Wer außerdem als Freelancer mit QuickBilling Rechnungen schreibt, braucht für einen zweiten Bereich den Tarif Unlimited. Kostenlos und Premium enthalten einen Bereich.
Stand: 3. Oktober 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Finanz- oder Anlageberatung. Für Entscheidungen zu Krediten, Altersvorsorge oder Geldanlage wenden Sie sich an eine unabhängige Beratung, etwa die Verbraucherzentrale.