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Zahlungseingang

Zahlungsziel auf der Rechnung: Fristen und Formulierungen

Was ist ein Zahlungsziel, wie lang darf es sein und wie formulieren Sie die Zahlungsbedingungen auf der Rechnung? Mit Textbausteinen für 7, 14 und 30 Tage.

Veröffentlicht 8 Min. Lesezeit

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Das Zahlungsziel ist die Frist, bis zu der Ihr Kunde die Rechnung bezahlt haben soll. Es gehört auf jede Rechnung, und zwar als Datum. „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ klingt freundlich, lässt aber offen, ab wann gezählt wird. Ein Kunde, der erst am 20. mitbekommt, dass die Rechnung vom 5. stammt, rechnet anders als Sie. Wer das Zahlungsziel sauber festlegt, spart sich Rückfragen und kann später auch sauber nachweisen, ab wann der Kunde im Verzug war.

Was gilt, wenn Sie gar kein Zahlungsziel nennen?

Dann greift das Gesetz. Nach § 271 Abs. 1 BGB kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, wenn weder eine Zeit bestimmt ist noch aus den Umständen hervorgeht, wann gezahlt werden soll. Sofort fällig heißt aber nicht automatisch sofort im Verzug. Dafür braucht es eine Mahnung oder eine Fristenregel, und die steht in § 286 BGB.

  • Mahnung nach Fälligkeit (§ 286 Abs. 1 BGB): Zahlt der Schuldner nicht auf eine Mahnung, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, kommt er durch die Mahnung in Verzug.
  • Kalenderfrist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB): Ist die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt, zum Beispiel „zahlbar bis 15.08.2026“, bedarf es keiner Mahnung. Der Verzug kann dann eintreten, sobald die Frist verstrichen ist.
  • 30-Tage-Regel (§ 286 Abs. 3 BGB): Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt. Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hinweist.

Das heißt für die Praxis: Die 30 Tage sind keine Zahlungsfrist, die Sie vergeben könnten, sondern die Obergrenze, nach der der Verzug unabhängig von einer Mahnung eintritt. Wer ein kürzeres Ziel will, muss es nennen. Und wer will, dass der Verzug ohne Mahnung eintritt, schreibt ein konkretes Datum auf die Rechnung. Bei einer Frist, die erst ab Rechnungszugang läuft („14 Tage nach Erhalt“), hängt alles am Zugang, den Sie im Streitfall belegen müssen.

Zahlungsziel 14 Tage oder 30 Tage?

Üblich sind 14 oder 30 Tage, bei Freelancern eher 14. Für beides gibt es Gründe, und die richtige Wahl hängt vom Kunden ab, nicht von einer Faustregel. Die folgende Tabelle zeigt gebräuchliche Zahlungsbedingungen und ihre Wirkung auf Ihre Liquidität.

FormulierungBedeutungWofür sie taugtWirkung auf die Liquidität
Zahlbar sofort ohne AbzugFälligkeit mit Zugang der RechnungAnzahlungen, Kleinaufträge, PrivatkundenSchnell, aber viele Kunden empfinden es als unhöflich
Zahlbar innerhalb von 7 TagenKurze Frist ab RechnungsdatumEilige Aufträge, Kunden mit schnellem ZahlungslaufGut, wenn Ihr Kunde mitspielt
Zahlbar bis [Datum], 14 Tage nettoZwei Wochen ab Rechnungsdatum, ohne AbzugDer Standard für Selbstständige und KleinunternehmenSolide: Geld nach zwei bis drei Wochen
30 Tage nettoEin Monat ab Rechnungsdatum, ohne AbzugGrößere Firmen, die ihre Rechnungen monatlich im Zahlungslauf bezahlenRechnen Sie mit 30 bis 45 Tagen bis zum Geldeingang
14 Tage 2 % Skonto, 30 Tage nettoWer binnen 14 Tagen zahlt, darf 2 % abziehenKunden, bei denen Liquidität wichtiger ist als die MargeSchneller, aber Sie schenken Geld her
50 % Anzahlung, Rest nach AbnahmeTeilzahlung zum ProjektstartProjekte mit Vorleistung und neue KundenSehr gut, mehr dazu im Beitrag zur Anzahlung

Skonto: was es kostet und wann es sich lohnt

Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung. Er ist keine gesetzliche Pflicht, sondern Vereinbarungssache. Weil er das Entgelt mindert, gehört er nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG auf die Rechnung (als im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts), sofern er nicht schon im Entgelt berücksichtigt ist. Vergessen Sie das nicht, denn sonst stimmen Rechnung und Zahlungseingang nicht überein.

Ob sich Skonto lohnt, lässt sich ausrechnen. Beispiel: „2 % Skonto bei Zahlung in 10 Tagen, sonst 30 Tage netto“. Der Kunde bekommt für 20 Tage früher zahlen 2 Prozent. Das entspricht umgerechnet auf ein Jahr (360 Tage) rund 37 Prozent: 2 geteilt durch 98, mal 360 geteilt durch 20. Eine eigene Beispielrechnung, aber sie zeigt, warum Kunden mit guter Liquidität Skonto gern nutzen und warum Sie es nur anbieten sollten, wenn Ihre Marge es verträgt. Wer es dennoch anbietet, sollte klar regeln, dass Skonto nur bei vollständiger Zahlung innerhalb der Frist gilt.

Zahlungsziel nach Kundentyp

  • Privatkunden: kurz, 7 bis 14 Tage. Beachten Sie, dass die 30-Tage-Regel des § 286 Abs. 3 BGB bei Verbrauchern einen ausdrücklichen Hinweis auf der Rechnung voraussetzt.
  • Neue Geschäftskunden: 14 Tage, bei größeren Beträgen mit Anzahlung. Nach der ersten reibungslosen Zahlung können Sie großzügiger werden.
  • Agenturen und kleine Firmen: 14 Tage. Bei Dauerkunden mit monatlicher Rechnung bieten sich feste Zahlungstermine an.
  • Konzerne mit festem Zahlungslauf: Oft sind 30, 45 oder 60 Tage vorgeschrieben. Sie können mit etwas Glück 30 aushandeln, aber nicht jeder Einkauf ist verhandlungsbereit.
  • Öffentliche Auftraggeber: § 271a Abs. 2 BGB setzt Grenzen. Zahlungsfristen über 30 Tage sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und sachlicher Rechtfertigung zulässig, Fristen über 60 Tage sind unwirksam.

Wichtig für B2B: Nach § 271a Abs. 1 BGB ist eine Vereinbarung, die Zahlung erst nach mehr als 60 Tagen zu verlangen, nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen wurde und nicht grob unbillig ist. Wenn ein Kunde 90 Tage in seinen Einkaufsbedingungen stehen hat, ist das also nicht automatisch bindend. Ob es im Einzelfall wirksam ist, ist eine Rechtsfrage. Das hier ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Was passiert nach Ablauf des Zahlungsziels?

Mit dem Verzug beginnt der Anspruch auf Verzugszinsen und die Pauschale. Bei Geschäften ohne Verbraucher beträgt der Zinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, und der Gläubiger kann nach § 288 Abs. 5 BGB zusätzlich 40 Euro Pauschale verlangen. Den Basiszinssatz veröffentlicht die Bundesbank, er beträgt seit dem 1. Juli 2026 1,52 Prozent. Das ergibt derzeit 10,52 Prozent pro Jahr, im Beitrag zu Verzugszinsen und Verzugspauschale ist ein Beispiel durchgerechnet. Sie können Verzugszinsen auf die Rechnung schreiben, müssen es aber nicht: Der Anspruch besteht kraft Gesetz.

Formulierungen für die Rechnung

  • „Zahlbar ohne Abzug bis zum 15.08.2026.“ Konkretes Datum, klare Wirkung.
  • 7 Tage: „Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.“ Für Eilaufträge und Kleinbeträge.
  • 30 Tage: „Zahlungsziel: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum, also bis zum 31.08.2026.“ Für Kunden mit festem Zahlungslauf. Mit Datum dahinter ist die Frist eindeutig.
  • „Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.“ Gängig, ohne Kalenderdatum.
  • „Bei Zahlung bis zum 11.08.2026 gewähre ich 2 % Skonto (Zahlbetrag 1.504,40 Euro), danach ist der Rechnungsbetrag bis zum 31.08.2026 netto zahlbar.“ Mit ausgerechnetem Skonto-Betrag, bei einer Rechnung über 1.535,10 Euro vom 01.08.2026.
  • „Bei Zahlungsverzug berechne ich Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.“ Darf drinstehen, ist aber nicht nötig.

Prüfen Sie nach, ob das Beispiel mit Skonto stimmt: 2 Prozent von 1.535,10 Euro sind 30,70 Euro, bleiben 1.504,40 Euro. Wie Skonto umsatzsteuerlich zu behandeln ist, klärt Ihre Steuerberatung.

Mail an einen neuen Kunden: Zahlungsbedingungen klären

Zahlungsbedingungen vor dem Auftrag abstimmen
Betreff: Auftrag [Projektname]: Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Guten Tag [Frau/Herr Nachname],

vielen Dank für Ihr Vertrauen. Damit später bei der Abrechnung nichts hakt, kurz die Eckpunkte:

- Rechnungsstellung: nach Abnahme [bzw. in zwei Teilen: 50 % bei Projektstart, 50 % bei Abnahme]
- Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsdatum, ohne Abzug
- Versand per E-Mail als PDF an [Adresse der Buchhaltung]

Falls Ihre Buchhaltung ein anderes Format oder eine Bestellnummer braucht, teilen Sie mir das bitte mit. Wenn Sie mit den Bedingungen einverstanden sind, genügt eine kurze Bestätigung per Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Typische Fehler beim Zahlungsziel

  • Nur „30 Tage netto“ auf der Rechnung, ohne Datum: Der Kunde zählt ab Eingang oder ab Freigabe, nicht ab Rechnungsdatum.
  • Zahlungsziel kürzer als im Vertrag. Maßgeblich ist, was Sie vereinbart haben.
  • Skonto großzügig anbieten und dann vergessen, dass es die Marge frisst.
  • Kein Kalenderdatum und keine Mahnung: Dann beginnt der Verzug eventuell erst nach 30 Tagen (§ 286 Abs. 3 BGB).
  • Einkaufsbedingungen des Kunden mit 60 Tagen und mehr einfach hinnehmen. Prüfen Sie § 271a BGB.
  • Fälligkeit nicht im Kalender notiert. Wer das Datum nicht sieht, mahnt zu spät.

Wenn die Frist abgelaufen ist, helfen die Beiträge zur Zahlungserinnerung und zu den rechtlichen Möglichkeiten, wenn der Kunde nicht zahlt. In QuickBilling können Sie pro Rechnung Fälligkeit und optionale Kunden-Erinnerungen setzen. Die Erinnerungen laufen für Rechnungen, die über die E-Mail von QuickBilling verschickt wurden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsziel und Zahlungsfrist?

Im Alltag benutzen die meisten beide Wörter gleich. Genau genommen bezeichnet das Zahlungsziel den Zeitpunkt, bis zu dem gezahlt sein soll (zum Beispiel „bis 15.08.2026“), die Zahlungsfrist den Zeitraum dorthin („14 Tage“). Entscheidend ist, dass auf der Rechnung ein Datum steht.

Was ist ein Zahlungsziel?

Die Frist, bis zu der der Kunde die Rechnung bezahlen soll, zum Beispiel „zahlbar bis zum 15.08.2026“ oder „14 Tage netto“. Es ist Teil der Zahlungsbedingungen und gehört als konkretes Datum auf die Rechnung.

Welches Zahlungsziel ist üblich: 14 oder 30 Tage?

Beides ist verbreitet. Selbstständige und kleine Betriebe arbeiten meist mit 14 Tagen, größere Unternehmen verlangen oft 30. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht, nur die Grenze des § 271a BGB: Fristen über 60 Tage sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und ohne grobe Unbilligkeit wirksam.

Welche gesetzliche Zahlungsfrist gilt ohne Vereinbarung?

Sofort, denn nach § 271 Abs. 1 BGB kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, wenn keine Zeit bestimmt ist. Verzug mit Zinsen und Pauschale tritt aber erst nach einer Mahnung ein, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB).

Gilt die 30-Tage-Regel auch für Privatkunden?

Nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hinweist. Bei Verbrauchern tritt der Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB nur dann nach 30 Tagen ein, wenn die Rechnung diese Folge ausdrücklich nennt. Außerdem gibt es die 40-Euro-Pauschale gegenüber Verbrauchern nicht.

Wie formuliere ich Skonto auf der Rechnung?

Zum Beispiel so: „Bei Zahlung bis zum 11.08.2026 gewähre ich 2 % Skonto, danach ist der Betrag bis zum 31.08.2026 netto zahlbar.“ Skonto ist freiwillig. Wenn Sie es anbieten, gehört es nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG auf die Rechnung, und Sie sollten vorher ausrechnen, was es Sie kostet.

Darf ich das Zahlungsziel nachträglich kürzen?

Nicht einseitig, wenn Sie etwas anderes vereinbart haben. Ein Zahlungsziel aus Angebot oder Vertrag gilt, bis beide Seiten etwas anderes verabreden. Deshalb sollten die Zahlungsbedingungen von Anfang an feststehen.

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